Liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen:
wir stellen immer wieder fest, dass ein unregelmäßiger Schulbesuch dazu führen kann, das Klassenziel nicht zu erreichen. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen Ihr Kind zum Abschluss führen.
Daher bitten wir Sie, auch bei volljährigen Kindern die Entschuldigungen vorzunehmen. So sehen wir, dass Sie von den Fehlzeiten Kenntnis haben.
Entschuldigungsformular
Regeln zum Entschuldigungsverfahren
- Die Entschuldigungen sind innerhalb von 14 Wochentagen nach dem Fehlen einzureichen. Dabei zählen auch Ferientage mit zu diesen 14 Tagen.
- Entschuldigungen, die nicht innerhalb der 14 Tage eingereicht werden, gelten als unentschuldigt.
- Versäumte Stunden vor oder nach Schulferien sind stets durch Attest zu entschuldigen.
- Anträge auf Beurlaubungen (z. B. Hochzeiten, Zuckerfest) müssen mindestens eine Woche vor dem Termin bei der Klassenleitung beantragt werden;
Beurlaubungen von mehr als einem Tag müssen spätestens eine Woche vor dem Termin direkt bei der Schulleitung beantragt werden. - Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sollen lt. Schulministerium nicht ausgesprochen werden; eine Beurlaubung darf nicht dem Zweck dienen, die Ferien zu verlängern.
- Fehlen Sie entschuldigt mehr als 70%, kann die Leistung auf dem Zeugnis mit ‚nicht bewertbar‘ attestiert werden.
Fehlen bei Klausuren bzw. angekündigten Tests
- Ihr Fehlen muss spätestens am Schultag, der auf die Klausur folgt, entschuldigt werden. Zusätzlich müssen Sie auch Ihre Fachlehrkraft über Ihr Fehlen informieren.
- Fehlt die Entschuldigung, so kann die Klausur nicht nachgeschrieben werden und die nicht erbrachte Leistung wird mit der Note „ungenügend“ bewertet.
- Sie müssen sich bei Ihrer jeweiligen Fachlehrkraft über den Nachschreibetermin erkundigen.
- Wird eine Klausur versäumt und ist ordnungsgemäß entschuldigt, wird ein Nachschreibtermin angeboten. Wird auch der Nachschreibtermin entschuldigt nicht wahrgenommen, ist eine Feststellungsprüfung als Ersatz möglich.
- Nachschreibtermine und Feststellungsprüfungen sind jederzeit – ohne Ankündigung – möglich.
- Wenn Sie bei einem Nachschreibetermin fehlen, müssen Sie dieses Fehlen durch ein ärztliches Attest entschuldigen.
Fehlen im Sportunterricht
- Fehlen im Sportunterricht muss zusätzlich bei der Fachlehrkraft entschuldigt werden.
- Bei Freistellungen im Sportunterricht besteht weiterhin die Pflicht der Anwesenheit beim Sportunterricht.
- Nehmen Sie zweimal hintereinander nicht aktiv am Sportunterricht teil, benötigen Sie ein ärztliches Attest.
- Eine generelle Freistellung vom aktiven Sportunterricht ist nur im Falle dauernder Sportunfähigkeit möglich. Sie ist der Schule gegenüber durch ein schulärztliches Zeugnis spätestens nach 8 Wochen nachzuweisen, sofern der Freistellungsgrund nicht offenkundig ist. Auch hier besteht eine Anwesenheitspflicht; bzw. die Klassenleitung stimmt mit dem Sportlehrkraft die sinnvolle Versetzung in eine parallele Lerngruppe ab.
- Nehmen Sie nicht am praktischen Unterricht teil, erbringen Sie eine schriftliche Ersatzleistung oder leisten Unterstützung bei der Unterrichtsdurchführung (z. B. Auf- und Abbau).
- Bei einer ganzjährigen amtsärztlichen Sportbefreiung werden Sie in Absprache mit der Bildungsgangleitung in einer parallelen Lerngruppe unterrichtet.
- Das Vergessen der Sportbekleidung wird als Leistungsverweigerung (=ungenügend) gewertet.