Hinweise zur Einschulung in die Berufsschule für das Schuljahr 2025/2026
Nachmeldung, Einschulung und der Berufsschulunterricht finden im Schulgebäude des Karl-Schiller-Berufskollegs in der Brügmannstr. 21, 44135 Dortmund statt.
Persönliche Nachmeldung für bis zum 26. August 2025 (12:00 Uhr) noch nicht angemeldete Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres
• Verkäufer/-in und Kauffrau/-mann im Einzelhandel:
Mittwoch, 27. August 2025, 07:30 – 09:00 Uhr
• alle anderen Ausbildungsberufe:
Mittwoch, 27. August 2025, 11:00 – 12:00 Uhr
(gilt für: Automobilkauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Büromanagement, Drogist/-in, Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste, Gestalter/-in für visuelles Marketing, Kauffrau/-mann für Marketingkommunikation, Kauffrau/-mann im E-Commerce, Veranstaltungskauffrau/-mann)
Für alle Nachmeldungen ist eine gut lesbare Kopie des Ausbildungsvertrags vorzulegen.
Raum: siehe Informationen in der Eingangshalle
Einschulung (= 1. Schultag) für bereits angemeldete Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres
• Verkäufer/-in und Kauffrau/-mann im Einzelhandel:
Mittwoch, 27. August 2025, 09:00 – ca. 11:30 Uhr
• alle anderen Ausbildungsberufe:
Mittwoch, 27. August 2025, 12:00 – ca. 14:30 Uhr
(gilt für: Automobilkauffrau/-mann, Kauffrau/-mann für Büromanagement, Drogist/-in, Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste, Gestalter/-in für visuelles Marketing, Kauffrau/-mann für Marketingkommunikation, Kauffrau/-mann im E-Commerce, Veranstaltungskauffrau/-mann)
Zur Einschulung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• eine gut lesbare Kopie des Ausbildungsvertrags
• das letzte Schulabschlusszeugnis im Original und eine zusätzliche Kopie
Klassenzuweisung und Raum: siehe Informationen in der Eingangshalle
Weitere Hinweise
• Im Anschluss an die Einschulung werden die Auszubildenden in die Betriebe entlassen.
• Der reguläre Berufsschulunterricht beginnt für die Unterstufenklassen je nach Stundenplan ab dem 01. September 2025.
• Die Klassenzuweisungen und die Stundenpläne des 1. Ausbildungsjahres stehen aus organisatorischen Gründen erst ab dem 27. August 2025 fest.