Das Praktikum in der Höheren Handelsschule

Alle Schülerinnen und Schüler der zweijährigen Höheren Berufsfachschule müssen während ihrer Schulzeit ein dreiwöchiges kaufmännisches Betriebspraktikum absolvieren. Dies findet in den letzten drei Wochen der Unterstufe statt. Der letzte Freitag vor den Ferien ist vom Praktikum ausgenommen, da hier die Zeugnisse in der Schule ausgegeben werden.

Praktikumszeitraum: die letzten drei Unterrichtswochen vor den Sommerferien

Sie können sich auf dieser Seite den Praktikumsvertrag und den Vordruck für die Praktikumsbescheinigung runterladen.

Die folgenden FAQ sollen die häufigsten Fragen zum Praktikum bereits im Vorfeld klären. Sollten Sie zudem noch Fragen haben, sprechen Sie bitte Ihren Klassenlehrer / Ihre Klassenlehrerin an.

FAQs für Schülerinnen und Schüler der Höheren Handelsschule zum Praktikum

Wann wird das Praktikum durchgeführt?

In den letzten drei Schulwochen vor den Sommerferien.

Wie lange dauert das Praktikum?

3 Wochen – 14 Arbeitstage (am Freitag ist um 8:00 Uhr Zeugnisausgabe) Das Praktikum kann in den Sommerferien freiwillig weitergeführt werden.

Muss ich ein Praktikum durchführen?

Ja – es ist für die Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung zwingend erforderlich.

Kann ich das Praktikum zu einem anderen Zeitpunkt durchführen?

Nein – das Praktikum wird nur in diesem Zeitraum durch Lehrer betreut.

Muss das Praktikum im kaufmännischen Bereich absolviert werden?

Ja, unbedingt verpflichtend. Ausnahmen sind nur in Abstimmung mit der Schulleitung möglich – und im eigenen Interesse sollte der Betrieb auch in diesem Bereich ausbilden dürfen.

Darf ein Praktikum auch in einem Kiosk durchgeführt werden?

Nein – der Betrieb muss sicherstellen, dass ein weitreichender Einblick in eine kaufmännische Tätigkeit gewährleistet wird.

Gibt es eine Vor-Ort-Betreuung?

Eine Lehrerin oder ein Lehrer kommt Sie während des Praktikums im Unternehmen besuchen und führt mit Ihnen und mit Ihrem Arbeitgeber ein Gespräch. Die Lehrkraft ruft zu Beginn des Praktikums bei Ihrem Unternehmen an.

Wird das Praktikum angerechnet?

Ja – Drei Wochen werden auf den praktischen Teil der Fachholschulreife voll angerechnet.

Werde ich durch den Praktikumsbetrieb „benotet“?

Jein - der Betrieb gibt eine Rückmeldung über Ihre geleistete Arbeit, nicht jedoch in Form einer Note. Diese Bescheinigung können Sie auch Ihrer Bewerbungsmappe zuführen.

Muss das Praktikum in Dortmund durchgeführt werden?

Ja.

Was mache ich, wenn ich noch keinen Praktikumsplatz habe?

Weiter suchen! Finden Sie keinen Platz, sprechen Sie Ihre Klassenleitung an. Weisen Sie nach, dass Sie ernsthafte Bemühungen unternommen haben (schriftliche Bestätigung von Praktikumsabsagen durch mehrere Betriebe – eine oder zwei Absagen sind garantiert zu wenig). Finden Sie gemeinsam und rechtzeitig mit Ihrer Klassenleitung eine Lösung. Das Praktikum ist verpflichtend und Sie müssen selbstständig einen Platz suchen und nachweisen. Jeder unentschuldigt versäumte Praktikumstag wird mit sechs unentschuldigten Fehlstunden auf dem Zeugnis dokumentiert.

Was geschieht, wenn ich definitiv keinen Praktikumsplatz finde?

In letzter Konsequenz: Da das Praktikum Pflichtbestandteil der Höheren Berufsfachschule ist, werden Sie in diesem Fall nicht zur Prüfung zugelassen.

Bin ich während des Praktikums unfallversichert?

Ja – Sie sind über die Schule unfallversichert. Dies gilt auch für den Weg zum Betrieb und zurück.

Übernimmt die Schule Fahrtkosten?

Nein, Fahrtkosten werden nicht übernommen.

Was passiert, wenn ich krank werde?

Sie müssen sich am ersten Krankentag morgens im Betrieb und in der Schule telefonisch krankmelden. Ab drei Fehltagen benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung und müssen diese (z.B. in den Sommerferien) nacharbeiten. Auch hier gilt: Holen Sie die Tage nicht nach, erfüllen Sie nicht die Zulassungskriterien für die Abschlussprüfung.

Muss ich einen Praktikumsbericht schreiben?

Ihre Klassenleitung informiert Sie vorab über die Praktikumsbegleitung und -dokumentation.

Welche Formulare gibt es zum verpflichtenden kaufmännischen Praktikum?

  • Schulpraktikumsvertrag für den Arbeitgeber/Praktikumsbetrieb (geben Sie davon eine Kopie bei Ihrer Klassenleitung ab)
  • Praktikumsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber/Praktikumsbetrieb (geben Sie diese bei der Zeugnisausgabe bei ihrer Klassenleitung ab – Austausch: Zeugnis gegen Praktikumsbescheinigung)